Gutschein verloren ?

Das kann doch im besten Haushalt passieren !

Was ist zu tun, damit die/der Beschenkte trotzdem in den Genuß der Massage kommt ?

Zunächst muß man wissen, dass ein Gutschein ähnlich wie Bargeld ist. Kommt jemand mit dem Gutschein zu uns ins Day Spa, müssen wir ihn einlösen. Egal, ob die Person berechtigt ist, diesen Gutschein zu haben. Wir könnten dies auch im Moment der Einlösung nicht überprüfen.

Würden wir also einfach einen Ersatzgutschein für einen verloren gegangenen Gutschein ausstellen und würde der verloren gegangene Gutschein später doch noch zur Einlösung vorgelegt werden, müssten wir ihn (ein zweites Mal) einlösen.

Daher regeln wir das so:

Die Voraussetzung ist, dass wir die ursprüngliche Gutscheinnummer ermitteln können. Wir stellen einen Ersatzgutschein mit einer neuen Gutscheinnummer aus. Taucht der ursprüngliche Gutschein später doch noch auf und wird bei uns eingelöst, verpflichtet sich der Empfänger des Ersatzgutscheins, den Preis für den Gutschein nachträglich zu entrichten. Diese Verpflichtung (Formular ganz unten) ist zeitlich unbefristet (Verzicht auf Verjährung), da es zu unserem guten Service gehört, auch Jahre später noch Gutscheine einzulösen.

Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht auf unser kulantes Angebot eingehen möchten respektieren wir das. Aber dann geht der Verlierer des Gutscheins leer aus, außer der ursprüngliche Gutschein taucht wieder auf. Wir sind gesetzlich überhaupt nicht zu einem Ersatz verpflichtet.

 

Im Download finden Sie das Formular

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