Unsere Gutscheine haben die gesetzliche Gültigkeitsdauer von 3 Jahren (gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres).
Gutscheine aus 2019 wurden zum Jahresende 2022 ungültig. Danach nehmen wir sie im Rahmen der Kulanz noch für ein Jahr bis Ende 2023 an.
Gutscheine von 2018 und älter nehmen wir nicht mehr an. Schreiben Sie uns unter Info@wany.o.de an und wir schauen, ob sich evtl. eine Teilwerteinlösung machen lässt. Wir prüfen im Einzelfall die Möglichkeiten, aber es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Kulanz. Bitte schmeißen Sie einen abgelaufenen Gutschein nicht gleich weg. Sprechen Sie uns an und wir schauen, was sich machen lässt.
Der Gutschein ist nicht an den Namen des Beschenkten gebunden, der vielleicht einmal eingetragen wurde. Wer mit dem Gutschein bei uns ankommt, kann ihn einlösen.
Wer einen Gutschein erhält, sollte darauf aufpassen, wie auf Bargeld. Wir können leider im Normalfall einen verloren gegangenen Gutschein nicht ersetzen, selbst wenn Sie uns die Nummer und/oder die geschenkte Massage nennen könnten. Denn wenn eine andere Person mit dem Gutschein ankommt, sind wir ggf. ein zweites Mal zur Einlösung verpflichtet. Wir machen aber in besonderen Fällen Ausnahmen. (siehe => Gutschein verloren ?)
Sie sind in der Wahl Ihrer Massage frei, egal was auf dem Gutschein steht. Wenn Sie eine andere Massage nehmen möchten, als der Schenkende für Sie ausgewählt hat, können Sie den Gutschein in dem Wert, den der Schenkende dafür bezahlt hat, anrechnen lassen.
Ein Gutschein kann auch aufgeteilt werden. Es wird immer der Wert ( = ursprüngliche Kaufpreis) des Gutscheins aufgeteilt, nicht die Anzahl der Minuten Massage. Wir teilen also nicht 1 x 90 min Massage in 2 x 45 min Massage auf, sondern vergleichen den Wert von 90 min (z.B. 89,- Euro) mit dem Wert von 2 x 45 min (z.B. 90,- Euro). Das bedeutet, dass bei dieser Aufteilung 1,- Euro hinzuzuzahlen wären.
Ein Gutschein kann auch für eine andere Massage eingesetzt werden, als auf dem Gutschein steht. Dann wird immer der Wert ( = ursprüngliche Kaufpreis) des Gutscheins auf den aktuellen Einzelpreis der gewünschten Massage angerechnet.
Es erfolgt keine Barauszahlung, auch nicht von Restbeträgen. Entweder erhalten Sie einen neuen Gutschein über den Restbetrag oderSie wählen eine Kleinigkeit aus unserem Sortiment (Tee, Öl, Balm etc.) aus, die dem Restwert entspricht.
Wenn Ihnen der Gutschein geschenkt wurde und das Geschenk Ihnen nicht gefällt oder Sie es aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht einlösen können , verschenken Sie es einfach weiter.
Viele Informationen und Hinweise über Gutscheine enthalten die Seiten der Verbraucherzentrale. Hier der Link: